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  • Monika Hoffmann

Sozialversicherungen 2020

Aktualisiert: 24. Apr.


Socialversicherungen 2020

Das Jahr 2020 bringt bei allen Änderungen bei den Sozialversicherungs-Beiträgen. Die neuen Sätze müssen in ihrem Lohnbuchhaltungsprogramm entsprechend gepflegt werden. Was wird ändern?


AHV-Beiträge

Im Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung angenommen. Der Bundesrat hat danach beschlossen, diese Reform per 01. Januar 2020 in Kraft zu setzen.

Infolgedessen steigen die AHV-Beiträge für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber an.

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Total

AHV neu

4.35%

4.35%

8.7%

AHV bisher

4.2%

4.2%

8.4%

IV

0.7%

0.7%

1.4%

EO

0.225%

0.225%

0.45%

Total AHV/IV/EO neu

5.275%

5.275%

10.55%

Total AHV/IV/EO bisher

5.128%

5.128%

10.25%


Der neue Satz ist somit 5.275 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der AHV, die ALV bleibt wie bisher


FAK-Beiträge

Ebenso haben einige Kantone auch entschieden, dass die FAK angepasst werden soll. So zum Beispiel: SVA Aargau: neu 1.45% AKBS Basel Stadt neu 1.8%

Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht abschliessend ist. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Ausgleichskasse, um den korrekten FAK-Satz zu erfahren.


Kinderzulagen

Folgende Kantone haben eine Anpassung bei den Kinderzulagen: BS, SG, FR, SH, AI, JU

Die Liste sollte gemäss ESTV abschliessend sein, sollten Sie betroffen sein, informieren Sie sich bitte bei der Ausgleichskasse über den Betrag.

Quellensteuer Tarife

Bisher haben folgende Kantone beschlossen, die Quellensteuer für 2020 anzupassen und die Tabellen sind bei der ESTV bereits verfügbar. AG, AR, BS, FR, GE, GL, GB, JU, NE, OW, SG, TG, UR, VD, VS, ZG

Bitte beachten Sie, dass die Kantone hier auch später noch Anpassungen machen können. Sie sollten von der Steuerverwaltung jedoch informiert werden, wenn sich hier etwas ändert.



Unfallversicherungen / Krankentagegeldversicherungen

Diese Beiträge sind individuell, bitte fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung nach, wie hoch die Sätze per 1. Januar 2020 sind.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ändert meistens jährlich, wird aber selten mit einem Prozentsatz hinterlegt. Melden Sie die Löhne rechtzeitig bei Ihrer Pensionskasse, um die Lohnsummen


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